Nicht zuletzt ergibt sich die Beteiligung des Beschuldigten auch aus den bereits bekannten Indizien. So passt auch dieser Kreditantrag zum gewöhnlichen Tatmuster des Beschuldigten. Auch die Verwendung der Lohnabrechnungen der Firma W.________ (Firma) stellt ein gewichtiges Indiz dar. K.________ hat nach eigenen Angaben für eine kurze Zeit bei dieser Firma gearbeitet (pag. 2563, Zeile 438 f.). Der Beschuldigte und seine Mittäter haben somit offensichtlich über entsprechende Vorlagen verfügt.