Ergänzend ist anzumerken, dass auch dieser Kreditantrag über die bekannte IP- Adresse übermittelt wurde (vgl. Anklageschrift pag. 7350). K.________ beschrieb zudem den Tatbeitrag des Beschuldigten: Er habe die benötigten Unterlagen verlangt, zurückgebracht und diese seien dann abgeschickt worden. Der Betreibungsregisterauszug sei sauber gemacht worden. Er habe dann eine Provision von 10 % an den Beschuldigten bezahlt (pag. 2569). Später verweigerte K.________ die Aussage gänzlich, was jedoch seine belastenden Aussagen nicht in Zweifel zu ziehen vermag.