Zum vorliegenden Kreditantrag wurde auch die Freundin des Kreditnehmers, CM.________, einvernommen (vgl. pag. 2583 ff.). Diese konnte jedoch zur Täterschaft keine sachdienlichen Aussagen machen. A.________ gab an, vom Kreditantrag von K.________ bei der D.________ AG erst nach der Auszahlung der Kreditsumme erfahren zu haben (pag. 2576, Zeile 118). Folglich bestritt er auch, etwas mit diesem Kredit zu tun gehabt zu haben (pag. 2577, Zeile 623; pag. 2579, Zeile 58 ff.; pag. 2582, Zeile 459).