Die relevanten Aussagen von AG.________ wurden ebenfalls bereits andernorts, namentlich bei den Kreditanträgen von BV.________ und BS.________ sowie CS.________, dargestellt (vgl. Ziff. IV./19., 33. und 36. hiervor). Es kann hierauf verwiesen werden. Der Beschuldigte bestritt auch hier jegliche Beteiligung (vgl. pag. 2514 ff.). Ergänzend ist anzumerken, dass auch AG.________ den Beschuldigten als Vermittler des Kredites von AJ.________ bezeichnete (pag. 2512).