7938, S. 101 der Entscheidbegründung): Aus pag. 409 geht hervor, dass auch der vorliegende Kreditantrag – wie in zehn weiteren Fällen – über die IP-Adresse .________ an die D.________ AG versendet wurde. Ebenfalls konnte auch wieder ein entsprechendes Datei-Fragment auf dem Laptop von CM.________ sichergestellt werden (pag. 2525).