__ GmbH Dezember 2011- Februar 2012, einen gefälschten Mietvertrag und einen gefälschten Betreibungsregisterauszug zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so die Auszahlung eines Kredits von CHF 41‘000.00 an AJ.________, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, zu erwirken versucht haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7349 und 7351 ff.). Die Vorinstanz hat die vorhandenen Beweismittel zutreffend wie folgt dargelegt (pag. 7938, S. 101 der Entscheidbegründung): Aus pag.