Jedenfalls kann es dabei offensichtlich nicht um die geltend gemachte Lebensversicherung gegangen sei, da diese Angelegenheit gemäss DF.________ „zwei bis drei Monate“ vor dem Kreditantrag gewesen war (pag. 2459, Zeile 404 ff.). Andererseits stellen auch die Übermittlung des Antragsformulars über die IP-Adresse .________ sowie die Dateien auf dem Laptop von CM.________, über den K.________ mehr oder weniger frei verfügen konnte, gewichtige Indizien dar. Die für DH.________ erstellte Lohnabrechnung der Firma DG.________ dürfte zudem als Vorlage gedient haben.