Insgesamt ist daher für das Gericht beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte mitgewirkt hat, zumal auch die Aussage von AH.________ hinzukommt, wonach er mit den Krediten bei der D.________ AG generell nichts zu tun gehabt habe und dies „wohl A.________ und Konsorte“ gewesen seien (pag. 4549, Zeile 958 ff.).