zu nennen sind das klassische Vorgehen bzw. Tatmuster der Beiden (z.B. ein „gepinselter“ Betreibungsregisterauszug, der abgeänderte Jahrgang auf der Ausweiskopie), sodann die Übermittlung des Antrags über die IP-Adresse .________, das Datei-Fragment mit dem Titel „DB.________ D.________ AG Mrz 2012“ und schliesslich die erneute Verwendung von Lohnabrechnungen der Firma CB.________ AG, bei welcher K.________ einst gearbeitet hat bzw. in der Lehre war.