BJ.________ gab auch in diesem Fall an, die Unterlagen von DB.________ – wie auch diejenigen von DC.________ und DD.________ – an „CV.________“ weitergeleitet zu haben (pag. 2391 f., Zeile 75 ff.). Ob „CV.________“ die Anträge daraufhin an A.________ weitergegeben habe, konnte er nicht sagen (pag. 2393, Zeile 184 ff.). Später gab er an jedoch an, die Unterlagen der drei Kreditnehmer an AH.________ und DE.________ übergeben zu haben (pag. 2396, Zeile 1741 ff.). Diese hätten „sehr wahrscheinlich“ auch den Kreditantrag gestellt und die Unterlagen gefälscht (pag. 2397 f., Zeile 1815 ff.).