__ AG Dezember 2011-Februar 2012, eine gefälschte echtheitsbestätigte Kopie Niederlassungsbewilligung und einen gefälschten Betreibungsregisterauszug zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so gegen eine Provision von CHF 20‘000.00 die Auszahlung eines Kredits von CHF 52‘000.00 an DB.________, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, zu erwirken versucht haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7348 und 7351 f.). Der Kammer liegen folgende Beweismittel vor (pag. 7932, S. 95. der Entscheidbegründung): Ferner geht aus pag.