die Auszahlung eines Kredits von CHF 40‘000.00 an BV.________, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, zu erwirken versucht haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7348. und 7351 f.). Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar (pag. 7930 f., S. 93 f. der Entscheidbegründung): Beweismässig ist der Kreditantrag von BV.________ praktisch identisch mit demjenigen von CS.________. Letzterer hat denn auch ausgesagt, dass er mit BV.________ befreundet sei und sie seinen eigenen Kredit bei der D.________ AG AG gemeinsam beantragt hätten (vgl. Ziff.