_ bestätigte in seiner Einvernahme vom 12. November 2012 (pag. 4822 ff. Ordner 14) die Angaben von CZ.________ und gab an, er sei dabei gewesen, als seine Freundin dem Beschuldigten den Ausweis von CW.________ übergeben habe (pag. 4831). In der Schlusseinvernahme vom 14. August 2014 sagte der Beschuldigte aus, er habe gelesen, dass er durch CZ.________ und DA.________ beschuldigt werde. Dazu könne er nicht viel sagen, er wisse es nicht (pag. 2301). Der Beschuldigte bestritt damit in der Schlusseinvernahme seine Beteiligung nicht mehr explizit.