Hingegen bestritt der Beschuldigte anlässlich seiner Einvernahmen, mit CZ.________ oder DA.________ wegen eines Kredits zu tun gehabt zu haben. Zudem sagte er, dass er den Kreditnehmer nicht kennen würde (pag. 2297, Zeile 350 ff.; pag. 2299, Zeile 1144; pag. 2301, Zeile 432 ff.).