Daraufhin wurde die genannte „CY.________“, mit richtigem Namen CZ.________, einvernommen. Sie bestätigte, dass CW.________ wegen seines Kredits zu ihr gekommen sei und er ihr später auch Unterlagen übergeben habe (pag. 2274, Zeile 62 ff.; pag. 2281, Zeile 443 ff.). Sie habe den Ausweis von CW.________ daraufhin ihrem Freund, DA.________, weitergegeben. Dieser habe den Ausweis schliesslich an A.________ überreicht, zumindest sei der Ausweis beim Beschuldigten gewesen, als sie ihn zurückverlangt hätten (pag. 2291, Zeile 60 ff.). DA.________ konnte diese Schilderungen im Wesentlichen bestätigen (pag. 2296, Zeile 322 ff.).