__ Dezember 2011-Februar 2012, eine gefälschte echtheitsbestätigte Kopie Niederlassungsbewilligung und einen gefälschten Betreibungsregisterauszug zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so gegen eine Provision von CHF 6‘000.00 die Auszahlung eines Kredits von CHF 40‘000.00 an CW.________, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, zu erwirken versucht haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7347 f. und 7351 f.). Folgende Beweismittel liegen der Kammer vor (pag.