2217, Zeile 58; pag. 2218 ff., Zeile 109 ff.). Weiter ist dem Ermittlungsbericht der Polizei zu entnehmen, dass das Antragsformular auch in diesem Fall über die bereits bekannte IP-Adresse .________ an die Bank übermittelt wurde (vgl. pag. 409). Ebenfalls konnten auch hier wieder Hinweise auf Lohnabrechnungen des vermeintlichen Arbeitgebers (AU.________) auf dem von K.________ benutzten Laptop entdeckt werden (vgl. pag. 2241 f.).