__ Dezember 2011-Februar 2012 und einen gefälschten Betreibungsregisterauszug zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so die Auszahlung eines Kredits von CHF 39‘000.00 an CS.________, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, zu erwirken versucht haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7347 und 7351 ff.). Der Kammer liegen folgende Beweismittel vor (pag. 7925, S. 88 der Entscheidbegründung): Beim Kreditantrag von CS.________ wurden der Bank – nebst dem Antragsformular mit falschen Angaben (pag.