Bezeichnend ist wiederum, dass die Kreditnehmerin den Beschuldigten anfangs nicht belastete und sich erst später zu einer entsprechenden Aussage durchringen konnte. Dieses Aussageverhalten stimmt mit demjenigen mehrerer anderer Kreditnehmer überein, welche ebenso glaubhaft angaben, unter Druck gesetzt worden zu sein. Auch der Beschuldigte hat schliesslich die Kreditvermittlung eingestanden, der