Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch bei diesem Kreditantrag zahlreiche telefonischen Verbindungen zwischen dem Beschuldigten und N.________ vorliegen (pag. 2050 ff.). Auch N.________ belastete den Beschuldigten anfangs nicht und gab an, der Kredit sei durch eine unbekannte Person, welche als Vermittler der C.________ AG aufgetreten sei, vermittelt worden (pag. 2000 f.). Erst später gab sie an, dass der Beschuldigte den Kredit vermittelt habe, er sie jedoch bedroht habe (pag. 2021).