Insgesamt erscheint auch ihre Aussage, wonach der fragliche Kredit durch einen Unbekannten vermittelt worden sei, unglaubhaft. Vielmehr erachtet es das Gericht – aufgrund der nachgewiesenen Telefonverbindungen und der beruflichen Vergangenheit der Beiden bei der Firma X.________ GmbH – als erstellt, dass CO.________ von A.________ bezüglich des Kredits kontaktiert wurde und im Vorfeld der Einvernahmen Absprachen getroffen wurden. Hinzu kommt, dass eine Kreditvermittlung von A.________ selber anfangs nicht ausgeschlossen wurde, wenngleich er dies später bestritt.