In ihrer Einvernahme gab CO.________ weiter an, zu Hause von einem unbekannten Vertreter für einen Kredit angeworben worden zu sein (pag. 1932, Zeile 15 ff.). Auf der Fotodokumentation erkannte sie AE.________ und A.________, da sie mit diesen bei der Firma X.________ GmbH zusammengearbeitet habe. Der unbekannte Kreditvermittler sei hingegen nicht abgebildet (pag. 1934, Zeile 154 ff.; vgl. auch 1940 f.).