In diesem Fall wurden der Bank Lohnabrechnungen der Firma CP.________ AG, ein blanker Betreibungsregisterauszug sowie eine beglaubigte Ausweiskopie vorgelegt (pag. 1921 ff.). Diese Unterlagen waren allesamt gefälscht, wobei CO.________ – nach eigenen Angaben – im Zeitpunkt ihrer Einvernahme am 20. März 2012 zwar tatsächlich bei der Firma CP.________ AG gearbeitet hat, im Oktober und November 2011 jedoch noch für einen anderen Arbeitgeber und zu einem tieferen Lohn tätig war (vgl. pag. 1937, Zeile 259 ff.). Zudem ist belegt, dass CO.________ im Zeitpunkt des Kreditantrags offene Betreibungen gehabt hat (vgl. pag. 1926).