__ AG Oktober-Dezember 2011, einen gefälschten Betreibungsregisterauszug sowie eine gefälschte echtheitsbestätigte Kopie Schweizer ID zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so die Auszahlung eines Kredits von CHF 35‘000.00 an CO.________, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, zu erwirken versucht haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7346 und 7351 f.). Folgende Beweismittel liegen der Kammer vor (pag. 7919, S. 82 der Entscheidbegründung): In diesem Fall wurden der Bank Lohnabrechnungen der Firma CP.