83 Die Polizei machte dem Beschuldigten am 7. August 2012 den Vorhalt, dass es am 12. Dezember 2011 eine telefonische Verbindung zwischen ihm und dem Kreditnehmer gegeben habe (pag. 1896 und 1900). Auch der Beschuldigte machte daraufhin geltend, er wisse gar nicht mehr, dass er ihn überhaupt angerufen habe. AQ.________ wurde am 20. Juli 2012 als Beschuldigter einvernommen und machte ausführliche Aussagen. Er gab an, der Beschuldigte habe sich als Versicherungsberater vorgestellt und auch gesagt, dass er Kredite vermitteln könne.