_ angerufen und ich habe ihm dann die Unterlagen von AR.________ überbracht“ (pag. 1875, Zeile 25 ff.; pag. 1888, Zeile 62). In der Einvernahme vom 7. August 2012 sagte der Beschuldigte, dass es möglich sei, dass er den fraglichen Kredit vermittelt habe (pag. 1895, Zeile 896). In der nächsten Einvernahme vom 16. November 2012 wollte er jedoch von einer Kreditvermittlung nichts mehr wissen; er habe AR.________ nur einmal in seinem Leben gesehen (pag. 1897, Zeile 579 f.). In der Schlusseinvernahme vom 14. August 2014 sagte er dann, dass er AR.________ nicht kennen würde (pag. 1899, Zeile 404).