Schweizer ID sowie gefälschte Kontoauszüge CL.________ Bank zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so gegen eine Provision von CHF 6‘900.00-10‘350.00 die Auszahlung eines Kredits von CHF 69‘000.00 an AR.________, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, zu erwirken versucht haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7345 f. und 7351 f.). Der Kammer liegen folgende Beweismittel vor (vgl. pag. 7917, S. 80 der Entscheidbegründung): In der Einvernahme vom 9. Juli 2012 sagte AR.________ sinngemäss, dass ihm sein Kollege, AQ.