Der Beschuldigte ist vom Vorwurf der Anstiftung zur Urkundenfälschung frei zu sprechen. Indem der Beschuldigte wissentlich und willentlich den inhaltlich falschen Betreibungsregisterauszug, die gefälschte echtheitsbestätigte Kopie Niederlassungsbewilligung sowie die gefälschten CL.________ Bank Kontoauszüge einreichte bzw. 82 einreichen liess, um für CK.________ die Auszahlung eines Kredits zu erwirken, hat er sich der Urkundenfälschung durch Gebrauch zur Täuschung von gefälschten Urkunden schuldig gemacht.