A.________ gab dieser zusammengefasst an, nichts mit dem Kreditantrag von CK.________ zu tun gehabt und auch die entsprechenden Fälschungen nicht hergestellt zu haben (vgl. pag. 1819 ff.). Dass seine Natelnummer auf dem fraglichen Kreditantrag stand, sei für ihn ein Rätsel (pag. 1822, Zeile 544). Da auf dem Laptop der Freundin von K.________, CM.________, ein Datei-Fragment der Lohnabrechnung des angeblichen Arbeitgebers von CK.________ (BG.________ GmbH) gefunden werden konnte (vgl. pag. 1827), wurde auch K.________ zum vorliegenden Kreditantrag befragt. Anlässlich