7915 f., S. 78 f.): Gemäss der Anzeige der C.________ AG vom 6. Februar 2012 (pag. 1798 ff.) wurden hier nebst den üblichen Dokumenten (drei Lohnabrechnungen, ein blanker Betreibungsregisterauszug sowie eine beglaubigte Ausweiskopie) auch drei Kontoauszüge der CL.________ Bank eingereicht. Ob diese von der C.________ AG zusätzlich eingefordert worden sind, ist unklar. Aus dem Ermittlungsrapport der Polizei geht hervor, dass CK.________ im vorliegenden Verfahren nie zur Sache befragt werden konnte (pag. 1796).