101. Rechtliche Würdigung Urkundenfälschung Indem der Beschuldigte wissentlich und willentlich die gefälschten Lohnabrechnungen, echtheitsbestätigte Kopie Niederlassungsbewilligung sowie den durch ihn selbst gefälschten Betreibungsregisterauszug einreichte bzw. einreichen liess, um für AB.________ die Auszahlung eines Kredits zu erwirken, hat er sich der Urkundenfälschung durch Fälschens des Betreibungsregisterauszugs und durch Gebrauch zur Täuschung der übrigen gefälschten Urkunden schuldig gemacht. XXXII. Ziffer 1.27 und 2.1.1/3 Anklageschrift – CK.________ (Versuch)