__ November/Dezember 2011, einen gefälschten Betreibungsregisterauszug sowie eine gefälschte echtheitsbestätigte Kopie Niederlassungsbewilligung zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so die Auszahlung eines Kredits von CHF 35‘000.00 an CF.________, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, zu erwirken versucht haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7345 und 7351 f.). Die Vorinstanz hält zu den Beweismitteln und zum Beweisergebnis Folgendes fest (pag.