Dass die eingereichten Unterlagen gefälscht wurden, ist objektiv belegt (vgl. insbesondere pag. 1640) oder ergibt sich aus den Aussagen von K.________ (vgl. pag. 1659 f., Zeile 255 ff.). Die Fälschungen weisen zudem Ähnlichkeiten zu denjenigen, welche in den anderen Fällen verwendet wurden, auf (z.B. Poststempel „BR.________ / 23.11.11“, Unterschrift „Y.________“ usw.). Schliesslich ist auch der angebliche Arbeitgeber von K.________, BT.________ AG, nicht neu, sondern tauchte auch bereits beim Kreditantrag von BS.________ auf (vgl. Ziff. IV./19. hiervor). Diese Indizien sprechen allesamt für die Beteiligung von A.________.