__ AG November 2011-Januar 2012, einen gefälschten Betreibungsregisterauszug sowie eine gefälschte echtheitsbestätigte Kopie Schweizer ID zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so die Auszahlung eines Kredits von CHF 40‘000.00 an K.________, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, zu erwirken versucht haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7344 und 7351 f.). Die Vorinstanz ist von folgendem Sachverhalt ausgegangen und zu folgendem Beweisergebnis gelangt (pag.