__ AG Oktober-Dezember 2011, einen gefälschten Betreibungsregisterauszug sowie eine gefälschte echtheitsbestätigte Kopie Niederlassungsbewilligung zusammen mit dem Kreditantrag eingereicht, und so gegen eine Provision von CHF 10‘000.00 die Auszahlung eines Kredits von CHF 50‘000.00 an CA.________, der aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation keine Gewähr für die Rückzahlung des Kredits bot, zu erwirken versucht haben. Für Einzelheiten kann auf die Anklage verwiesen werden (pag. 7344 und 7351 f.). Die Vorinstanz legte die Beweismittel wie folgt dar (pag. 7909, S. 72 der Entscheidbegründung):