Dass dies dem üblichen sorgfaltsgemässen Vorgehen entspricht, zeigt sich insbesondere darin, dass dies in einigen Fällen auch geschehen ist. Was im Zusammenhang mit dem Kreditantrag bzw. der Opfermitverantwortung vorliegend zusätzlich erschwerend hinzukommt, ist der Umstand, dass die Straf- und Zivilklägerin 1 dem Kreditnehmer den durch sie unterzeichneten Kreditvertrag zukommen liess – sich damit also bereits rechtlich verpflichtete – gleichzeitig jedoch noch weitere Unterlagen einforderte. Sie hat damit einen Kredit gewährt, ohne dass ihr die nötigen Unterlagen überhaupt vorlagen.