73 ff.). Den Beschuldigten identifizierte er auf der Fotodokumentation als Kreditvermittler (pag. 1518, Zeile 72). Betreffend die Unterlagen, welche im Zusammenhang mit seinem Kreditantrag bei der Bank eingereicht worden sind, gab er im Wesentlichen an, dass der Betreibungsregisterauszug gefälscht und das Geburtsjahr auf der Ausweiskopie falsch sei. Hingegen würden die Lohnabrechnungen echt sein (pag. 1519 f., Zeile 122 ff.). Diese Aussagen bestätigte er auch gegenüber der Staatsanwaltschaft (vgl. pag. 1529 ff.).