Er glaube, dass es nur A.________ (und nicht AH.________) gewesen sei, der die Fälschungen vorgenommen habe, denn er habe ihm den Ausweis vorbeigebracht, damit er ihn einscannen und besser habe fälschen können. Es fällt auf, dass AJ.________ detailgetreu berichtete. Er schilderte auch seine Emotionen und gab an, er sei wütend gewesen, weil der Beschuldigte ihm den Ausweis erst spät zurückgegeben habe (pag. 4256). Dies spricht für die Glaubhaftigkeit seiner Angaben, auch wenn er zuerst falsche Angaben machte und sämtliche Vorhalte bestritt. Weiter gibt er zu, selbst einen Mietvertrag gefälscht zu haben (pag.