AG.________ wurde ebenfalls zum vorliegenden Kreditantrag befragt. Dabei hat dieser sinngemäss angegeben, dass er A.________ gefragt habe, ob er einen Kredit für AJ.________ machen könne. Dieser habe dann die Kredite beantragt. Die Unterlagen seien ihm aber ziemlich „schludrig“ rübergekommen, jedenfalls nicht so, wie die Unterlagen von AH.________. Beim zweiten Antrag von AJ.________ bei der D.________ AG sei es genau dasselbe gewesen (pag. 1480, Zeile 641 ff.). A.________ bestritt in sämtlichen Einvernahmen, diesen Kredit vermittelt und auch nur den geringsten Kontakt zu AJ.________ gehabt zu haben (pag. 1482, Zeile 244; pag. 1492, Zeile 509 f.; pag. 1493, Zeile 358).