Die Kammer schliesst sich diesen Ausführungen an. Die Beteiligung des Beschuldigten ergibt sich auch beim vorliegenden Kreditantrag insbesondere aus den Aussagen von AG.________. Anlässlich seiner Einvernahme vom 15. August 2012 gab er glaubhaft an, der Beschuldigte sei an den Kreditanträgen der Familie BV und BS beteiligt gewesen. Aber dies habe nichts mit AH.________ zu tun gehabt, das sei dann im Jahr 2012 gewesen, als es über den Beschuldigten gegangen sei. Für BS und BV sei der Kredit gleichzeitig gemacht worden, der Beschuldigte habe die Kredite beantragt (pag 3468).