Der Kreditantrag wurde vorliegend lediglich über das System übermittelt und ist nicht einmal physisch eingereicht worden. Der Kreditantrag ist nach Ansicht der Kammer insofern von entscheidender Bedeutung, als der Antragsteller damit zum einen die darin gemachten Angaben (inkl. Angaben zum Einkommen und zu allfälligen Betreibungen) bestätigt. Zum anderen tut er damit aber auch seinen Willen kund, einen Kredit aufnehmen zu wollen. Der Antragsteller hat jedoch vorliegend zu keinem Zeitpunkt verbindlich erklärt, einen Kredit zu beantragen.