Keine Hinweise auf die Täterschaft des Beschuldigten ergeben sich aus den Aussagen des Kreditnehmers. Allerdings bestehen am Wahrheitsgehalt seiner Aussagen ohenhin erhebliche Zweifel. Nach dessen Version habe er die echten Unterlagen nämlich in den Kanton Schaffhausen geschickt. Dem widerspricht jedoch die Tatsache, dass die gefälschte Ausweiskopie den Poststempel „Bärenplatz / 16.1.12“ trägt, womit schlicht der geographische Zusammenhang zum Kanton Schaffhausen fehlt. Gleiches gilt auch für die verwendeten Lohnabrechnungen der Firma BT.