Weiter ist festzustellen, dass von keiner zu diesem Fall einvernommenen Personen konkrete Belastungen gemacht wurden. Jedoch sagten AJ.________ und AG.________ unabhängig voneinander aus, dass der Kreditantrag von BS.________ auf den Beschuldigten zurückzuführen sei. Der Antrag sei zu einer Zeit gestellt worden, in welcher es über A.________ gelaufen sei. Diese Aussagen sind glaubhaft und verwertbar. Insbesondere hat sich AG.________ mit seinen Aussagen selber belastet, was seine Glaubwürdigkeit verstärkt.