Erstellt ist, dass es sich bei sämtlichen Unterlagen, welche im Zusammenhang mit dem Kreditantrag bei der C.________ AG eingereicht wurden, um Fälschungen handelt. Dies ergibt sich hauptsächlich aus den Aussagen von BS.________ und wird zudem durch objektive Beweismittel (z.B. den nachträglich eingeholten Betreibungsregisterauszug auf pag. 1389) belegt. Die Ausweiskopie wurde dahingehend gefälscht, als dass der Jahrgang von BS.________ verändert wurde. Der Kreditnehmer gab zudem an, die Beglaubigung bei der Post in der BU.________Strasse eingeholt zu haben.