Die Belastungen des Beschuldigten sind insbesondere auf die Aussagen von AJ.________ und AG.________ zurückzuführen. AJ.________ gab am 9. August 2012 an, er könne nicht sagen, wer den Kreditantrag von BS.________ gemacht habe. AG.________ habe dies eingefädelt und es sei sehr wahrscheinlich auf den Beschuldigten zurückzuführen (pag. 1415). Am 17. Juli 2012 belastete er