Sachdienliche Hinweise auf die Täterschaft ergaben sich im vorliegenden Fall aus den Einvernahmen von weiteren Kreditnehmern. So gab etwa AJ.________ anlässlich seiner parteiöffentlichen Befragung vom 9. August 2012 an, dass der Kredit von BS.________ durch AG.________ eingefädelt worden sei. Es sei sehr wahrscheinlich auf A.________ zurückzuführen, zumal er wisse, dass dieser seine eigenen Kreditanträge bei der C.________ AG und der D.________ AG gemacht habe (pag. 1420, Zeile 96 ff.).