_ später als AF.________ (pag. 1349, Zeile 205 ff. bzw. 301 f.). Darüber hinaus gab G.________ an, dass es sich bei den eingereichten Dokumenten der Firma BQ.________ um Fälschungen handelt, zumal er dort zwar gearbeitet habe, jedoch der effektive Lohn bedeutend tiefer gewesen sei (pag. 1345, Zeile 79; pag. 1346, Zeile 124 f.; pag. 1347, Zeile 171). Er habe dem Beschuldigten aber korrekte Lohnabrechnungen abgegeben (pag. 1346, Zeile 142 f.). Auch der blanke Betreibungsregisterauszug sei gefälscht, da er sowohl Betreibungen als auch Verlustscheine habe (pag. 1346, Zeile 104). Sodann sagte er zur eingereichten Ausweiskopie, dass er dem