_ ein Kollege von ihm sei und dieser ihm beim fraglichen Kreditantrag geholfen habe. Dazu habe er dem Beschuldigten eine Ausweiskopie und drei Lohnabrechnungen gegeben. Etwas später sei der Beschuldigte mit einem Vertrag zu ihm gekommen, den er – ohne näher nachzufragen – unterschrieben und ihm zurückgegeben habe. Das Geld habe er später abholen können. Davon habe er auch die Provision an A.________ in Höhe von CHF 8‘000.00 bezahlt (pag. 1344, Zeile 23 ff.). Er habe ihm das Geld in einem Auto übergeben, welches von einem ihm unbekannten Typen gefahren worden sei. Diesen Typen identifizierte G.________ später als AF.