Schliesslich werden die ohnehin schon glaubhaften Aussagen von BO.________ auch durch die Überwachung des Mobiltelefons von A.________ belegt. So konnten insgesamt 59 Telefonverbindungen zwischen dem Beschuldigten und BO.________ festgestellt werden, welche allesamt in die Zeit der Antragsstellung hineinfallen. Allein am Tag der Kreditauszahlung, d.h. am 27. Dezember 2011, gab es 14 Kontakte zwischen den Beiden (vgl. pag. 1305 f.). Somit hat das Gericht keine Zweifel an der Täterschaft von A.________.