1291, Zeile 50). Es ist anzunehmen, dass mit „Auftrag“ der Online-Kreditantrag gemeint ist, welcher am 14. Dezember 2011 ausgefüllt worden ist. Daraus folgt, dass im Zeitpunkt der angeblichen Beglaubigung (Mitte Oktober) von einem möglichen Kreditantrag noch nicht die Rede war. Somit hätte es zu diesem Zeitpunkt weder für BN.________ noch für BO.________ einen Grund gegeben, eine beglaubigte Ausweiskopie einzuholen. Einen solchen Grund hätte erst dann bestanden, wenn es um die Zusammenstellung der Unterlagen für den Kreditantrag gegangen wäre; somit also frühestens Anfang Dezember 2011. Zum anderen taucht der fragliche Poststempel „AV.